Eröffnungs- Abschlußfahrten und Veranstaltungen

Mitgliederversammlung 2020 (ERSATZTERMIN)
- von Alex Kempf
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Einladung zur Mitgliederversammlung
Hallo Bliestalbiker,
unsere ursprünglich am 22. März 2020 geplante Mitgliederversammlung ist ja bekanntermaßen CORONA zu Opfer gefallen.
Um die Mitgliederversammlung und die geplante Satzungsänderung nun aber angehen zu können, haben wir
für Sonntag, den 28. Juni 2020 um 17 Uhr die Ersatz-MItgliederversammlung 2020
im Restaurant Bellevue, Am Hölschberg 50, 66440 Blieskastel-Biesingen Tel. 06803-2563
angesetzt.
Die Infektionszahlen sind ja bekanntermaßen rückläufig, in unserer Ecke war es auch schon bisher ziemlich sicher, wir denken das wir die Mitgliederversammlung auch ohne Gefahr für die Gesundheit durchführen können.
Um den heutigen Corona-Auflagen aber gerecht zu werden und die Abstände einhalten zu können, bitten wir um Anmeldung bei Alex oder Birgit per SMS Whats-APP oder per Telefon ;)
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
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Begrüßung durch den Vorsitzenden
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
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Totenehrung
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Rückblick 2019
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Aussprache über 2019
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Ausschlüsse
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Abmeldungen
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Neuzugänge
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Rechenschaftsbericht - Schatzmeister Walfried Haag
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Bericht des Kassenprüfers Karl - Heinz Schöndorf
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nach positivem Bericht – Antrag auf Entlastung des Vorstandes
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Änderung der Satzung: siehe ANLAGE
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Saisonbeginn 2020 ( 31.5.2020)
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Tagesfahrten 2020 (laufen seit dem 31.5.2020 wieder)
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Fahrsicherheitstraining 25. / 26. 4. 2020
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33.Trofeo 11.-14. 6. 2020
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Treffen – Clubabend
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Abschlussfest 2020
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Nikolausfeier 2020
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Neujahrswanderung 2021
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Termin für Eröffnungsfahrt und Abschlussfahrt 2021
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Mitgliederanträge (nach §8 Abs. 2)
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Ende der Mitgliederversammlung
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim ersten Vorsitzenden eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 8 Abs. 2 der Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit Biker-Gruß
Alexander Kempf (1 Vorsitzender)
ANLAGE zur Einladung zur Mitgliederversammlung der Bliestal-Biker 98 e.V.
Ergänzend zu Top 12 ergeht der Vorschlag die Satzung wie folgt zu ändern:
Redaktionell: Club durch Verein ersetzen, Vorstand durch ersten Vorsitzenden
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(2) Er hat seinen Sitz in 66453 Gersheim-Rubenheim, Dekan-Diehl-Straße 5a
Abs (2) zu ändern in >>Er hat seinen Sitz in 66453 Gersheim<<
(4) Clubheim ist der „Historischer Bahnhof“ 66453 Gersheim. Clubabend ist jeden ersten Freitag im Monat.
Abs (4) zu ändern in >>Vereinsabend ist jeden ersten Freitag im Monat.<<
§ 4 Aufnahme in den Verein
(2) Gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Abs (2) >>ersatzlos streichen<<
§ 5 Beiträge
(4) Die Zahlung des Beitrages kann erfolgen: Bar an den Schatzmeister (mit Quittung) oder durch Überweisung auf das Vereinskonto.
Abs (4) zu ändern in:
>>(4) Die Zahlung des Beitrages soll grundsätzlich per Lastschrift erfolgen, in Ausnahmefällen per Überweisung auf das Vereinskonto oder in Bar an den Schatzmeister (mit Quittung)<<
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Clubs. Sie muss jährlich, spätestens im Februar des darauf folgenden Jahres, stattfinden. Alle Mitglieder sind schriftlich, mindestens jedoch zwei Wochen vor der Versammlung, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, einzuladen.
Abs (1) zu ändern in:
>>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie muss jährlich, spätestens im März des darauf folgenden Jahres, stattfinden. Alle Mitglieder sind per e-mail, SMS bzw. Hinweis auf der Homepage, mindestens jedoch zwei Wochen vor der Versammlung, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, einzuladen. <<
§ 10 Abstimmung
(1)In der Mitgliederversammlung ist jedes anwesende ordentliche Mitglied, sowie dessen Lebenspartner(in), stimm- und wahlberechtigt. Stimmenübertragung ist unzulässig.
zu STREICHEN >>sowie dessen Lebenspartner(in),<<
§ 11 Vorstandschaft
(1) Die Vorstandschaft besteht aus:
A: Dem 1. Vorsitzenden,
B: Dem 2. Vorsitzenden,
C: Dem Schatzmeister,
D: Dem Schriftführer, Pressewart,
E: Dem 1. Fahrtenleiter,
F: Dem 2. Fahrtenleiter,
G: Dem 1. Organisationsleiter,
H: Dem 2. Organisationsleiter,
I: Dem Gerätewart,
Abs (1) zu ändern in >>(1) Die Vorstandschaft besteht aus:
A: Dem 1. Vorsitzenden,
B: Dem 2. Vorsitzenden,
C: Dem Schatzmeister,
§ 13 Kassenprüfer
(2) Sie werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Abs(2) zu ändern in >>(2) Sie werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.<<